| Waldbrandstufen und ihre Bedeutung | |
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ACHTUNG - Waldbrandstufe 1 - ACHTUNG |
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| Bedeutung der Waldbrandstufen: | |
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| Waldbrandstufe 1: | |
| Genehmigte Arbeiten sind mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Revierförster anzumelden. Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Durchführung genehmigter Arbeiten, für die Jagd und für Waldbesitzer gestattet. Zum Verbrennen von Schlagabraum und Reisig ist eine Genehmigung einzuholen. | |
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| Waldbrandstufe 2: | |
| Schlagabraum und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden, eventuelle Genehmigungen dafür werden automatisch ungültig. | |
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| Waldbrandstufe 3: | |
| Besucher des Waldes dürfen öffentliche Straßen und Wege, auch Waldwege, nicht verlassen. Es können Parkplätze und touristische Einrichtungen in den Wäldern gesperrt werden. | |
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| Waldbrandstufe 4: | |
| Das Betreten des Waldes ist verboten. Es können Ausnahmen zugelassen werden. Generell ausgenommen von dieser Regelung sind Waldbesitzer zur Ausübung angewiesener forstlicher Arbeiten und zur Jagd. Auf Straßen und Parkplätzen in und an Wäldern besteht Parkverbot. Parkplätze sind von den Kommunen entsprechend zu kennzeichnen. | |