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Behinderung von Einsatzfahrzeugen durch Parken

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Seit dem 01.April 2004 gelten neue Verordnungen im Bußgeldkatalog. Wir möchten Sie bitten diese zu beachten.

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Parken: Unter Parken versteht man das verlassen des Fahrzeuges oder Halten für mehr als 3 Minuten.
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Wer durch Parken seines Fahrzeuges im Einsatz befindliche Rettungsfahrzeuge behindert, muß mit einen Bußgeld von 40 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg rechnen.

(Zu den genannten Strafen kommt ab 40 Euro noch eine Bearbeitungsgebühr von 18,12 Euro.)
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Wir möchten Sie bitten, darauf zu achten, das Ihr Fahrzeug so abgestellt wird, das auch große Einsatzfahrzeuge freie Fahrt haben, vielen Dank!

© Feuerwehr Trusetal