| Behinderung von Einsatzfahrzeugen durch Parken | |
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| Seit dem 01.April 2004 gelten neue Verordnungen im Bußgeldkatalog. Wir möchten Sie bitten diese zu beachten. | |
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| Parken: Unter Parken versteht man das verlassen des Fahrzeuges oder Halten für mehr als 3 Minuten. | |
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Wer durch Parken seines Fahrzeuges im Einsatz befindliche Rettungsfahrzeuge behindert, muß mit einen Bußgeld von 40 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg rechnen. |
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| (Zu den genannten Strafen kommt ab 40 Euro noch eine Bearbeitungsgebühr von 18,12 Euro.) | |
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| Wir möchten Sie bitten, darauf zu achten, das Ihr Fahrzeug so abgestellt wird, das auch große Einsatzfahrzeuge freie Fahrt haben, vielen Dank! | |
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| © Feuerwehr Trusetal | |